Motorrad abmelden nach Verkauf – so geht’s in Österreich

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Motorrad abmelden nach Verkauf – so geht’s in Österreich

In Österreich muss ein Fahrzeug abgemeldet werden, wenn es verkauft wurde und du nicht mehr der rechtmäßige Eigentümer bist. Das dient dazu, Haftungsrisiken zu vermeiden (z. B. Strafzettel, Steuern oder Versicherungspflichten nach Verkauf).

Die Abmeldung wird bei einer Zulassungsstelle (Zulassungsbehörde) in Österreich durchgeführt. Du kannst grundsätzlich zu jeder Zulassungsstelle in Österreich gehen – es muss nicht unbedingt die an deinem Wohnort sein.

Idealerweise unmittelbar nach dem Verkauf, sobald der Käufer den Kaufvertrag unterschrieben hat.

Je früher du abmeldest, desto schneller bist du rechtlich und versicherungstechnisch frei vom Fahrzeug.

Um das Motorrad abzumelden, musst du Folgendes mitbringen:

✔ amtlicher Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Personalausweis)
Zulassungsschein Teil I und II und den Typenschien (COC)
Kennzeichentafeln des Motorrads
✔ evtl. Vollmacht, falls jemand anders für dich die Abmeldung übernimmt

Wichtig: Die Abmeldung ist in der Regel kostenlos.

Auch wenn der Käufer sich eigentlich um die Ummeldung kümmern soll, übernimmst du die Verantwortung, falls er das nicht tut. Deshalb gilt:

  • Niemals ohne Abmeldung den Verkauf formell abschließen.
  • Ohne Abmeldung bleibst du rechtlich mit dem Fahrzeug verbunden.

Nach der Abmeldung solltest du auch deine Versicherung kontaktieren, um die Police zu kündigen oder anzupassen. Die Zulassungsstelle informiert i. d. R. die Versicherung automatisch, aber eine Bestätigung solltest du einfordern.